Buchungsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Mieter (im Nachfolgenden Gast genannt) und dem Vermieter (StadtLandFluss Regensburg, im Nachfolgenden auch Gastgebergenannt) mit dem ein Vertrag über die zeitweise Überlassung einer Gästewohnung zustande kommt.

1. Buchung:
Der zeitlich befristete Mietvertrag kommt zustande, wenn StadtLandFluss Regensburg die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost oder per E-Mail bestätigt (Buchungsbestätigung), sofern nicht innerhalb der ersten 48 Stunden nach Absendung der Bestätigung (es gilt das Datum und die Uhrzeit auf der E-Mail, bzw. der Poststempel) ein Widerruf erfolgt. Mit der Buchungsbestätigung nimmt StadtLandFluss Regensburg die Buchung an (Vertragsannahme).
Die Buchungsbestätigung enthält die genaue Adresse der gebuchten Wohnung, die Gesamtzahl der Gäste und den Gesamtpreis. Der Gast in verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.
Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Die Buchung erfolgt für alle in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen. Sollte der Buchende nicht gleichzeitig Gast der Wohnung werden, so haftet er dennoch für alle angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.

2. Rücktritt durch den Gast:
Ein Rücktritt vom zeitlich befristeten Mietvertrag (Stornierung) muss schriftlich an StadtLandFluss Regensburg erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei StadtLandFluss Regensburg maßgeblich (es gilt das Datum und die Uhrzeit auf der E-Mail, bzw. der Poststempel). Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Bei Stornierung bis zu 60 Tagen vor Bezug der Wohnung entstehen keine Kosten.

Bei Stornierung bis 30 Tage vor Bezug der Wohnung werden 25 % des auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Mietpreises in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Bezug der Wohnung werden 50 % des auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Mietpreises in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Stornierung ab dem 5. Tag vor Bezug der Wohnung werden 85 % des auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Mietpreises in Rechnung gestellt.

Die nicht in Anspruch genommene Wohnung wird nach Möglichkeit anderweitig vergeben. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei StadtLandFluss Regensburg kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. An- und Abreise:
Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag frühestens ab 16.00 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach frühzeitiger vorheriger terminlicher Vereinbarung. Sollte die Wohnung ausnahmsweise nicht ab 16.00 Uhr
zur Verfügung stehen, entstehen dem Gast daraus keine Schadensersatzansprüche.
Bei Schlüsselübergabe am Anreisetag ist der vereinbarte Mietpreis in bar oder vor Anreise per Banküber-
weisung in voller Höhe fällig.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu räumen. Mit Zustimmung des Gastgebers kann der Zeitpunkt der Abreise verlegt werden. StadtLandFluss Regensburg kann sich allerdings vorbehalten, eine verspätete Abreise mit einem zusätzlichen Buchungstag in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Lebensmittel dürfen nicht in der Wohnung zurückgelassen werden. Bei starker Verschmutzung der Wohnung durch die Gäste kann StadtLandFluss Regensburg je nach Aufwand zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung stellen.

4. Zustand des Mietobjektes und Haftung der Gäste:
Die gebuchte Wohnung wird von StadtLandFluss Regensburg in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist StadtLandFluss Regensburg hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte es zu Schäden im und am Mietobjekt kommen, ist unverzüglich StadtLandFluss zu informieren. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen. Hierzu zählen auch die Kosten für nicht abgegebene Schlüssel, bzw. eine Schließanlage. Sollte eine Haftpflichtversicherung der Gäste bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden.

5. Nutzungsumfang:
Die gebuchte Wohnung darf nur von den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich am Mietpreis orientiert. StadtLandFluss Regensburg hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Der Mietvertrag darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

6. Nutzung des Internetzugangs per WLAN:
Für den Zugang zum Internet über WLAN gelten nachfolgende Nutzungsbedingungen:
Die Gäste haben nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger. StadtLandFluss Regensburg übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs und ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen, sowie den Zugang der Gäste ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
StadtLandFluss Regensburg behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. Den Gästen allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet. Die Nutzung des Internet erfolgt durch Eingabe von Netzwerk und Passwort. Die Zugangsdaten (Netzwerk und Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch und nur für die Dauer des Aufenthaltes in der Wohnung bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Die Gäste verpflichten sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gastgeber hat jederzeit das Recht, den Zugangscode zu ändern.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. StadtLandFluss Regensburg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Gäste. Für Schäden am Computer der Gäste, die durch die Nutzung des bereitgestellten Internetzugangs entstehen, übernimmt der Gastgeber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das Internet per WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte sind die Gäste selbst verantwortlich. Besuchen die Gäste kostenpflichtige Internetseiten oder gehen sie Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihnen zu tragen.

7. Fristlose Kündigung des zeitlich befristeten Mietverhältnisses:
Bei Verstößen gegen diese Buchungsbedingungen ist StadtLandFluss Regensburg berechtigt, das zeitlich befristete Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Übernachtungskosten oder eine Entschädigung besteht nicht. Im Falle der von den Gästen verursachten fristlosen Kündigung kann der Gastgeber von diesen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen verlangen.

Stand: November 2018

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